Beratung rund um die Künstlersozialkasse

Meine (Rechtsdienst-) Leistungen

KSK-Anträge, KSK-Prüfungen und Statusfeststellungsverfahren sind Rechtsdienstleistungen (§ 2 RDG). Zur gebührenpflichtigen Beratung und Vertretung sind ausschließlich Rechtsanwälte, Rentenberater und Vertreter von berufsständischen Vereinigungen zugelassen. Sogar Steuerberater dürfen nur eingeschränkt tätig werden.

Ich biete Ihnen fachkundige Unterstützung und Beratung bei allen Angelegenheiten rund um die Künstlersozialversicherung (KSK) in verschiedensten Situationen:

  • Neuanträge bei der Künstlersozialkasse
  • Statuswechsel / unständige Beschäftigung
  • KSK-Prüfungen
  • Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenversicherung
  • Widerspruchs- und Bußgeldverfahren
  • KSK-Anhörungen
  • Ermittlung der korrekten (jährlichen) Einkommensschätzung
  • Veränderungen Ihrer beruflichen Situation
  • Statusfeststellungsverfahren
  • Überprüfung der Sozialversicherungspflicht
  • Elternzeit, Krankheit und die Auswirkungen auf Ihre Versicherungspflicht
  • u.v.m.

Vertretung in allen behördlichen Verfahren der Künstlersozialkasse

  • Antragsverfahren „KSK-Aufnahmeverfahren“
  • KSK-Prüfung: Überprüfung des tatsächlichen Einkommens
  • Bußgeld- und Widerspruchsverfahren
  • Festsetzung von Amts wegen
  • Anhörungen
  • Beendigung der Versicherungspflicht
  • u.v.m.

Beratung rund um die (Künstler-) Sozialversicherung

  • Antrag auf Feststellung der Versicherungspflicht (KSK-Antrag)
  • Befristeter Arbeitsvertrag und KSK
  • Prüfung hauptberufliche Selbstständigkeit
  • Statusfeststellungsverfahren
  • Mutterschutz und Elternzeit (Krankenversicherung, KSK etc.)
  • KSK und Krankheit / berufliche Rehabilitation
  • Geringe Einkünfte: KSK, Familienversicherung etc.
  • Ermittlung der korrekten KSK-Einkommensschätzung
  • u.v.m.

KSK-Service zum Pauschalpreis (für KSK-Versicherte)

  • Empfangsvollmacht
  • Vertretung in Generalvollmacht
  • Korrespondenzservice
  • Telefonsprechstunde während Abgabefristen der jährlichen Schätzungen
  • Beratung und Meldung, z.B. bei Aushilfs- oder Zeitvertrag, Mutterschutz, Elternzeit, Krankengeld
  • Beratung und Meldung von Einkommenskorrekturen / jährlicher Einkommensschätzung
  • Kontrolle von KSK-Bescheiden und Mitteilungen
  • Erinnerungsservice für gesetzliche Fristen nach KSVG
  • Hilfreiche Informationen z.B. zu Gesetzesänderungen, neuen Ansprüche etc.
  • Zusatzaufwand zum Stundensatz von 120,- Euro (zzgl. USt.)
  • 125,- Euro (zzgl. USt) pro Kalenderjahr
  • Beratungs-/Zusatzaufwand inklusive: 30 Minuten pro Kalenderjahr

Gerne können Sie mir Anliegen vorab per E-Mail kurz schildern. In der Regel ist es kurzfristig möglich, miteinander zu sprechen: persönlich, am Telefon oder per Video-Konferenz.

Die erforderlichen Formulare und Vollmachten finden Sie hier.

Ohne Kunst und Kultur wird‘s still